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Pflegeversicherung

Informationen zu den Pflegeversicherungen

1995 wurde als fünfte Säule und letzte große Lücke im deutschen Sozialversicherungssystem die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner verpflichtende soziale Pflegeversicherung eingeführt. Damit wurde das kostenintensive Pflegerisiko der Bevölkerung besser abgesichert als zuvor.

Von der „sozialen Pflegeversicherung“ spricht man, da alle Berufstätigen, Arbeitslosen und Rentner unabhängig von ihrem Alter und ihrem persönlichen Pflegerisiko bis zur Pflichtversicherungsgrenze in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen müssen. Mit ihren Beiträgen werden die Pflegerisiken aller Versicherten gemeinsam getragen. Deckungslücken können entstehen, da die Pflegeversicherung nicht alle Leistungskosten der Versicherten abdeckt. Diese Lücke kann mit privaten Pflegezusatzversicherungen geschlossen werden.

Einer privaten Pflegeversicherung können besserverdienende abhängig Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte beitreten.

Den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland wird seitdem ein Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit gewährt, den es vorher nicht gab. In der sozialen Pflegeversicherung sind die gesetzlich Krankenversicherten versichert.

Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung

  • Ambulante Pflege: Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige oder Freunde oder Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Bei Bedarf ist auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.
  • Tages- oder Nachtpflege: Für stundenweise professionelle Pflege von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Stationäre Pflege: Wer stationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim benötigt, erhält von seiner Pflegekasse je nach Pflegegrad spezielle Leistungen.
  • Viele weitere Leistungen: Die Pflegeversicherung gewährt unter anderem auch Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, zu Pflegehilfsmitteln wie Lagerungsmatratzen, Zuschüsse zum Hausnotruf, zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe oder Wohngemeinschaft sowie zur altersgerechten Wohnraumanpassung.
  • Überblick Pflegeleistungen: Einen Überblick aller Zuschüsse der Pflegekassen finden Sie im Artikel Pflegeleistungen.
  • Antrag auf Pflegeleistungen: Pflegeleistungen seiner Pflegekasse erhält, wer einen anerkannten Pflegegrad hat. Daher müssen Versicherte vorab einen Pflegegrad beantragen, damit sie Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung haben. Im Artikel „Beantragen eines Pflegegrads“ erfahren Sie, wo und wie Sie einen Pflegegrad beantragen.

Pflegerentenversicherung: Als eine Lebensversicherung wird diese Zusatzversicherung beim Eintreten der Pflegebedürftigkeit als monatliche Rente ausbezahlt und zwar abhängig vom jeweiligen Hilfsumfang.
Pflegekostenversicherung: Diese Zusatzversicherung übernimmt entweder Teile oder die gesamten Restpflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt werden – je nach Wahl.

Privat Krankenversicherte müssen einen privaten Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließen, der die Versicherten selbst und deren Angehörige nach Art und Umfang entsprechend den Leistungen der Pflegeversicherung absichert.

Als Grundlage zur Abrechnung mit der Pflegekasse dient der Pflegeversicherungsvertrag. Die Pflegekasse ist für die Pflegeversicherung bei der bestehenden Krankenkasse zuständig.

Der Pflegeversicherungsvertrag ist Grundlage zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Für die Pflegeversicherung ist die Pflegekasse zuständig, bei der die Krankenkasse besteht.

Sachleistungen oder Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige monatlich in Höhe ihres jeweiligen Pflegegrads beanspruchen, wenn sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause pflegen und betreuen lassen. Eine Pflegekasse ist in enger Zusammenarbeit mit den Versicherungen dazu angehalten, durch Präventionsmaßnahmen dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit möglichst vorzubeugen.

Sach- und Geldleistungen rechnet die Pflegekasse ab und koordiniert der Versorgung der Versicherten.

Pflegebedürftig sind nach Gesetz Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder persönlicher Fähigkeiten aufweisen und deshalb die Hilfe anderer benötigen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Maßgeblich dafür sind gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben alle, die in den letzten 5 Jahren durchgängig kranken- und pflegeversichert waren.

Übersicht über die wichtigsten Pflegeleistungen

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Hilfsmittel
  • Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse zum Hausnotruf
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung
  • Förderung selbstorganisierter, ambulant betreuter Wohngruppe
  • Zuschüsse für Versorgung in einer stationären Einrichtung
  • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige

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  • Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
  • Ausscheiden
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bei der Körperhygiene und der –pflege / beim An- und Auskleiden / bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr / bei der Möbilität / uvm.

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  • Umsetzung therapeutischer Empfehlungen
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Die Pflege- und Betreuungskräfte von Wiecha Seniorenpflege stehen Ihnen und den Bedürftigen stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen auch, den Kontakt zu Freunden und Bekannten zu pflegen und so ein soziales Umfeld aufrecht zu erhalten. Unsere Leistungen erbringen wir – nicht zuletzt auf Grund  unserer osteuropäische Kultur – mit größter Fürsorge und achten stets auf ein menschliches Miteinander.

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