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Pflegegrad

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Der Pflegegrad muss durch den MDK ermittelt werden und teilt die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten über die pflegebedürftige Person in 5 Abstufungen ein. Der Pflegeaufwand wird nicht mehr in Zeitminuten betrachtet, sondern nach einem Punkte-Bewertungssystem eingestuft und wird somit zum einzig relevanten Einstufungskriterium.

Mit dem neuen Begutachtungsverfahren NBA („Neues BegutachtungsAssessment“) stehen die beiden Eigenschaften „Selbständigkeit“ und „Fähigkeiten“ im Fokus und die minutengenaue Pflegeerfassung entfällt. Menschen gelten als pflegebedürftig, die alltägliche Dinge wie Aufstehen, Waschen, Essen, Einkaufen usw. nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr selbstständig erledigen können. In diesen Fällen steht den Betroffenen Hilfe aus der Pflegekasse zu. Im Kern geht es darum:

  • Was kann ein Mensch noch alleine?
  • Wobei benötigt er personelle Unterstützung?

Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit bei Erwachsenen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in den nachfolgenden sechs Bereichen, die sich auf die in den Bereichen angegebenen Aktivitäten und Fähigkeiten beziehen.

Quelle: Begutachtungs-Richtlinien Pflege – BRi, S. 33

Die beiden Eigenschaften „Selbständigkeit“ und „Fähigkeiten“ werden standardisiert in sechs Modulen erfragt und eingeordnet. Hier bündeln sich alle vorab gesammelten Informationen und die im Gespräch gewonnenen Beobachtungen und Eindrücke in ein strukturiertes Punkte-Bewertungssystem. Es werden nun alle wichtigen Aspekte der Hilfestellungen aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen erfasst. Es wird keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt, sondern der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen. Insgesamt fünf Ergebnisse gehen in die Ermittlung der Gesamtpunktzahl ein.

Die Einstufung in die Pflegegrade entscheidet über die Höhe der Bezüge und Leistung der Pflegekassen. Die Pflegebedürftigkeit wird aufgrund körperlicher und psychisch/ kognitiver Beeinträchtigungen in die Pflegegrade 1 bis 5 eingruppiert. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden die folgenden Kriterien abgefragt:

  • Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und aufgrund dessen der Hilfe durch andere bedürfen
  • Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können
  • Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen

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Pflegegrad 1

Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit und ist für Menschen vorgesehen die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß körperlich und/oder kognitiv eingeschränkt sind.

Pflegegrad 2

Pflegebedürftige in Pflegegrad 2  haben eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit und sind in einigen Bereichen im Alltag auf Hilfe angewiesen.

Pflegegrad 3

Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 haben eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit und benötigen in vielen Bereichen des Alltags Unterstützung.

Pflegegrad 4

Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung.

Pflegegrad 5

Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 haben die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wie werden Sie in den richtigen Pflegegrad eingestuft?

Bei einem Besuch des „Medizinischen Dienstes der Krankenkassen“ (MDK) verharmlosen oder vertuschen viele ältere Menschen oft Ihren Zustand der Selbständigkeit oder dass sie Hilfe im Alltag benötigen. Manchmal schätzen sie Ihren Zustand auch einfach nur falsch ein oder möchten sich besonders viel Mühe geben die Einstufung wie einen Test gut zu bestehen.

Umso wichtiger ist hier Ihre Unterstützung und sorgfältige Vorbereitung des Gesprächstermins. Sonst wird die Frage, ob Sie für ihren Familienangehörigen oder ihre betreute Person den „angemessenen Pflegegrad“ bekommen, alleine in den Händen des MDK-Mitarbeiters liegen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Pflegeberatung für eine nachhaltig Unterstützung, damit die sorgfältige MDK Terminvorbereitung für Sie viel leichter wird.

Die nachfolgenden Tipps sollen den Pflegebedürftigen, deren Pflegenden und Angehörigen bei einem Besuch des „Medizinischen Dienstes der Krankenkassen“ (MDK) helfen, damit der entsprechende Pflegegrad zugewiesen werden kann:

  • Beziehen Sie Ihre Angehorigen in Ihre Entscheidung ein
  • Bereiten Sie sich gut auf die Untersuchung des MDK vor. Der Gutachter prüft anhand von 6 Modulen die einzelnen Lebensbereiche des Pflegebedürftigen
  • Informieren Sie sich bei einem Pflegestützpunkt vorab, was in Ihrem speziellen Fall zu beachten ist
  • Füllen Sie keine Vordrucke oder Formulare im Vorfeld aus
  • Bereiten Sie den Pflegebedürftigen auf den Termin des MDK-Gutachters vor, damit er weiß, dass eine Begutachtung ansteht. Für die Einstufung der Pflegestufe ist es wichtig, dass er offen und ehrlich seine Defizite zugibt
  • Erstellen Sie über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen eine Liste mit allem, was mit der Pflege und Betreuung und Einschränkungen des Patienten zu tun hat.
  • Bereiten Sie alle Unterlagen und Dokumente vor (auch wenn sie Ihnen nicht wichtig erscheinen), damit sie die den Pflegebedarf belegen können, (z.B. ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Gutachten, Arztbriefe, erkrankungen, Vorerkrankungen, Medikamentenplan, Auflistung der Therapien, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder Rehaeinrichtung)
  • Erstellen Sie eine Aufstellung der Hilfsmittel die benötigt werden (Rollstuhl, Rollator, Elektromobil, o.ä.)
  • Der Besuch des Gutachters muss vorher frühzeitig angekündigt werden dauert i.d.R. zwischen ein bis zwei Stunden
  • Planen Sie genug Zeit ein, wenn der Gutachter kommt
  • Legen Sie dem Gutachter eine Liste mit den pflegenden Personen inkusive Anschrift vor
  • Erstellen Sie von den Dokumenten Kopien, die Sie dem MDK mitgeben können
  • Ein fachkundiger Beistand beim Termin ist wichtig. Achten Sie darauf, dass beim Besuch des MDK jemand dabei ist, der den täglichen Pflegebedarf genau kennt (z. B. pflegende Angehörige, Mitarbeiter des Pflegedienstes)
  • Mittlerweile bieten auch externe Dienstleister ihre Dienste zur Vorbereitung des Antrags und beim Besuch des Gutachters an

Sollten Sie Fragen zu den Pflegestufen und der Unterteilung haben, kontaktieren Sie uns gerne.

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